
Es klingt wie ein Urteil aus einer anderen Zeit, doch tatsächlich waren sogenannte Konversionstherapien bis jetzt in Deutschland erlaubt. Nun hat der Bundestag ein Verbot beschlossen, das für viele nicht weit genug geht.
Der Bundestag hat am Donnerstagabend ein Gesetz beschlossen, das Konversionstherapien bei Minderjährigen grundsätzlich verbietet. Gemeint sind alle Versuche, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität zu verändern. Zudem sind unter bestimmten Voraussetzungen diese Behandlungen auch bei Erwachsenen verboten, wenn ein Willensmangel vorliegt – etwa wegen einer Täuschung, Drohung, eines Irrtums oder Zwangs.
„Wo keine Krankheit ist, braucht es auch keine Therapie“
Verboten ist auch das Anbieten, Bewerben oder Vermitteln solcher Therapien. Wer in Zukunft trotzdem versucht, Jugendliche umzupolen, begeht demnach eine Straftat und kann zu einer Geldstrafe oder zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verurteilt werden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nennt das neue Gesetz als wichtiges Signal für die Akzeptanz von Schwulen und Lesben in Deutschland und sagt weiter: „Wo keine Krankheit ist, braucht es auch keine Therapie.“ Sie vermitteln den Eindruck, dass Homosexualität eine Erkrankung sei, die korrigiert werden müsse.
Jugendliche reichen nicht aus
Betroffene durchleben einen enormen Leidensweg, da besonders Jugendliche oftmals gegen ihren Willen zu einer solchen Therapie durch die Eltern oder die Gemeinde gezwungen werden. Hinzu kommt der Druck und die Frustration, die damit verbunden ist, dass die Therapie das erwünschten Ergebnis gar nicht hervorrufen kann. Demnach geht einigen Kritikern das Gesetz nicht weit genug: „Mindestens bei jungen Menschen in der Altersgruppe zwischen 18 und 26 Jahren muss es einen vergleichbaren Schutzbedarf wie bei Minderjährigen geben“, sagte Ulle Schauws von der Queerpolitik der Grünen.
2019 ist zu diesem Thema eine Interessante Doku auf ARTE erschienen, die auch auf YouTube zur Verfügung steht. / Berry
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